Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Sie beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung einen gültigen Energieausweis vorlegen können.
Liegt dieser nicht vor, kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden.
Ausnahmen gelten nur in wenigen Fällen:
• denkmalgeschützte Gebäude
• Ferienhäuser mit begrenzter Nutzung
• kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
• Abrisshäuser
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:
1. Bedarfsausweis (bedarfsorientiert):
Dieser Ausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes – also z. B. Wandaufbau, Fenster, Heizung und Dämmung.
Er zeigt, wie viel Energie Ihre Immobilie theoretisch benötigt. Das Nutzerverhalten wird dabei nicht berücksichtigt.
2. Verbrauchsausweis (verbrauchsorientiert):
Hier werden die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre ausgewertet.
Der Wert hängt also stark vom individuellen Heizverhalten, der Anzahl der Bewohner:innen und den Witterungsbedingungen ab.
Kosten für einen Energieausweis
Die Kosten für einen Energieausweis hängen vom Aufwand und vom Typ ab:
Verbrauchsausweis: ca. 50–100 €
Verbrauchsausweis für Mehrfamilienhaus: ca. 250 €
Bedarfsausweis: ca. 300–500 €
Die Preise können je nach Anbieter, Region und Gebäudetyp variieren.
Wer trägt die Kosten für den Energieausweis?
In der Regel übernimmt die Verkäuferseite die Kosten für den Energieausweis – also Sie als Eigentümer:in.
Gerade bei der Verkaufsplanung gehört der Energieausweis zur grundlegenden Vorbereitung und sollte frühzeitig erstelltwerden.
Wo erhalten Sie einen Energieausweis?
Energieausweise können durch verschiedene qualifizierte Fachpersonen ausgestellt werden, etwa:
zertifizierte Energieberater:innen
Architekt:innen oder Bauingenieur:innen
Schornsteinfeger:innen
Online-Anbieter mit entsprechender Zulassung
Tipp: Wenn Sie mit einem Makler oder einer Maklerin zusammenarbeiten, erhalten Sie meist direkt Unterstützung bei der Auswahl und Beauftragung.
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